Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Willi Heller GmbH

§ 1 Anerkennung der Lieferbedingungen

Die AGB der Willi Heller GmbH

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Ausfallmuster

Ausfallmuster werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ausschließlich gegen entsprechende Berechnung gefertigt.

§ 3 Preis

3.1 Die Preise gelten ab Werk und ohne Verpackung sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren wie insbesondere der Kosten für Energie, Personal, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.

3.3 Bei gesonderter Berechnung der vollen Werkzeugkosten verpflichtet sich der Lieferer, dem Besteller das Eigentum an dem Werkzeug (binnen 2 Jahren) zu übertragen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden, soweit der Besteller nicht mit der Begleichung von Forderungen aus früheren Warenlieferungen im Verzug ist, 2 Prozent Skonto gewährt.

4.2 Bei Zielüberschreitung ist der Lieferer berechtigt, nach Mahnung Ver­zugszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4.3 Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.

4.4 Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

4.5 Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das dem Lieferer zustehende Entgelt ein, so kann er Vorauszahlung oder binnen angemessener Frist ausreichende Sicherheit fordern und seine Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangens verweigern. Bei Verweigerung oder fruchtlosem Fristablauf ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

5.1 Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte Vereinbarung getroffen ist, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart.

5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über.

§ 6 Lieferfrist

6.1 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder bei Versendungsunmöglichkeiten die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet wird. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Auf Abruf gestellte Lieferungen sind innerhalb von sechs Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen.

6.2 Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichgültig, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen bzw. Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten oben genannte Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die glechen Rechtsfolgen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Liefermenge

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

7.1 Fertigungsbedingte und branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Menge sind zulässig, es sei denn, dass eine Abweichung von der Vertragsmenge im Einzelfall für den Besteller unzumutbar ist.

7.2 Der Lieferer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

§ 8 Schutzrechte Dritter

Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Muster oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Er­füllung aller Forderungen vor.

9.2 Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Lieferers beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

9.3 Bei der Verarbeitung der Waren durch den Besteller gilt der Lieferer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neuerstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Lieferer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zu dem der anderen Materialien.

9.4 Ist im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit einer Sache des Bestellers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungs-, oder mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf den Lieferer über. In all diesen Fällen verwahrt der Besteller die Sache unentgeltlich für den Lieferer.

9.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, soweit dadurch der Produktionsablauf im Betrieb des Bestellers nicht nachhaltig gestört wird.

9.6 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils des Lieferers an den verkauften oder vermieteten Waren zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.

9.7 Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Gewährleistungsansprüche ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften. so hat der Lieferer – nach seiner Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Lässt der Lieferer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geleistet zu haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Sonstige Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferers. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses ist das Gericht am Sitz des Lieferers zuständig, wenn der Besteller Vollkaufmann ist.

– Lernen Sie uns und unsere Leistungen kennen. Bei uns stehen Ihre Wünsche im Mittelpunkt.

Unterbrechung Textlänge.

Unterbrechung doppelter Satzbeginn.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Die Willi Heller GmbH setzt sich Ihre Zufriedenheit zum Ziel. Den Kunden durch Qualität, Termintreue und Flexibilität zu überzeugen. Unsere Philosophie befindet sich in einem fortlaufenden Prozess, der kontinuierlich optimiert wird. Die persönliche Nähe und Beratung ist uns sehr wichtig. Unsere Kunden sollen sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Und darauf vertrauen, dass die Arbeiten nicht nur zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt werden. Sondern auch darauf, dass die Lieferung im Bedarfsfall schnell und unkompliziert funktioniert.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Unser moderner und leistungsfähiger Maschinenpark ermöglicht verschiedenste Arten der Bearbeitung von diversen Materialien. Und das mit höchster Präzision. Unser Leistungs-Portfolio unterliegt dabei einem stetigen Weiterentwicklungsprozess. Zu diesem gehört neben der Anschaffung neuer Maschinen auch die kontinuierliche Fortbildung unserer Mitarbeiter. Deren Know-how trägt mit dazu bei, den Kunden stets vollkommen zufriedenzustellen.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Gewappnet für die Anforderungen des Kunden. Die Willi Heller GmbH setzt alles daran, seine Kunden rundum zufriedenzustellen. Neben bestens geschulten Mitarbeitern ist es auch die Ausstattung, welche das hohe Maß an Detailgenauigkeit ermöglicht, das wir abliefern. Die uns zur Verfügung stehenden Maschinen erläutern wir nachfolgend kurz im Detail.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Gewappnet für die Anforderungen des Kunden. Die Willi Heller GmbH setzt alles daran, seine Kunden rundum zufriedenzustellen. Neben bestens geschulten Mitarbeitern ist es auch die Ausstattung, welche das hohe Maß an Detailgenauigkeit ermöglicht, das wir abliefern. Die uns zur Verfügung stehenden Maschinen erläutern wir nachfolgend kurz im Detail.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Aber abgesehen davon abgesehen von. Abschließend alldieweil allerdings als dass als wenn also anderenteils. Andererseits andernteils anders ausgedrückt anders formuliert . Anders gefasst anders gefragt anders gesagt anders gesprochen. Anfänglich anfangs angenommen anschließend anstatt dass auch. Wenn aufgrund auf jeden Fall aufgrund aus diesem Grund, außer dass es. Außer wenn außerdem ausgenommen außer dass wenn beispielsweise. Besser ausgedrückt besser ausgedrückt besser formuliert besser gesagt. Besser gesprochen bevor beziehungsweise bloß, dass dabei dadurch. Dafür dagegen daher dahingegen danach dann darauf darüber hinaus. Darum das heißt das heißt dass davor dazu dementgegen dementsprechend. Demgegenüber demgemäß demzufolge denn dennoch dergestalt. Des Weiteren deshalb dessen ungeachtet desto desungeachtet deswegen. Doch dort drittens ebenfalls ebenso wie ehe einerseits einesteils endlich. Entsprechend entweder erst falls ferner folgerichtig folglich fürderhin.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Genauso wie geschweige denn hierdurch hierzu hingegen im Folgenden. Im Gegensatz dazu im Grunde genommen immerhin in diesem Sinne indem. Indes indessen infolge infolgedessen insofern insoweit inzwischen schließlich. Seit seitdem so dass so dass sobald sodass sofern sogar solang solange somit. Sondern sooft soviel soweit sowie sowohl statt stattdessen überdies übrigens. Umso mehr als umso mehr als umso weniger als umso weniger als unbeschadet dessen. Und zwar ungeachtet dessen unter dem Strich während währenddessen während. Währenddessen weder wegen weil weiter weiterhin, wenn wenngleich wennschon. Wennzwar weshalb widrigenfalls wiewohl wobei wohingegen zudem zufolge zuletzt. Zum Beispiel zumal zuvor zwar zweitens.

Die AGB der Willi Heller GmbH

Aber abgesehen davon abgesehen von. Abschließend alldieweil allerdings als dass als wenn also anderenteils. Andererseits andernteils anders ausgedrückt anders formuliert . Anders gefasst anders gefragt anders gesagt anders gesprochen. Anfänglich anfangs angenommen anschließend anstatt dass auch. Wenn aufgrund auf jeden Fall aufgrund aus diesem Grund, außer dass es. Außer wenn außerdem ausgenommen außer dass wenn beispielsweise. Besser ausgedrückt besser ausgedrückt besser formuliert besser gesagt. Besser gesprochen bevor beziehungsweise bloß, dass dabei dadurch. Dafür dagegen daher dahingegen danach dann darauf darüber hinaus. Darum das heißt das heißt dass davor dazu dementgegen dementsprechend. Demgegenüber demgemäß demzufolge denn dennoch dergestalt. Des Weiteren deshalb dessen ungeachtet desto desungeachtet deswegen. Doch dort drittens ebenfalls ebenso wie ehe einerseits einesteils endlich. Entsprechend entweder erst falls ferner folgerichtig folglich fürderhin.

Bindewörter

Genauso wie geschweige denn hierdurch hierzu hingegen im Folgenden. Im Gegensatz dazu im Grunde genommen immerhin in diesem Sinne indem. Indes indessen infolge infolgedessen insofern insoweit inzwischen schließlich. Seit seitdem so dass so dass sobald sodass sofern sogar solang solange somit. Sondern sooft soviel soweit sowie sowohl statt stattdessen überdies übrigens. Umso mehr als umso mehr als umso weniger als umso weniger als unbeschadet dessen. Und zwar ungeachtet dessen unter dem Strich während währenddessen während. Währenddessen weder wegen weil weiter weiterhin, wenn wenngleich wennschon. Wennzwar weshalb widrigenfalls wiewohl wobei wohingegen zudem zufolge zuletzt. Zum Beispiel zumal zuvor zwar zweitens.

Design und Ausführung:

Die AGB der Willi Heller GmbH
appareas webdesign
Nehmen Sie Kontakt auf